Bewertungsgutachten
Wir erstellen unsere Bewertungsgutachten in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass, dem Sitz der Gesellschaft und der Funktion in der wir tätig werden nach folgenden Standards:
- Nach den allgemeinen Grundsätzen und Verständnis des EACVA.
- Der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) ist der Berufsverband der Unternehmensbewerter (Bewertungsprofessionals) in Deutschland.
- Nach dem IDW S1 in der jeweils neuesten Fassung. Die vom Institut für Wirtschaftsprüfer erarbeiteten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen.
- Nach dem International Accounting Standards Board (IASB) z. B. IAS 36 für Impairment Tests.
Unsere Unternehmensbewertungen wurden regelmäßig aufgrund folgender Anlässe erstellt:
- Kauf / Verkauf eines Unternehmens in Teilen oder im Ganzen (Share Deal)
- Kauf bzw. Verkauf von Werten aufgrund eines Asset Deals
- Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
- Wertermittlung aufgrund erbrechtlicher Auseinandersetzungen
- Wertermittlung aufgrund familienrechtlicher Auseinandersetzungen
Wir sind sowohl in der Funktion eines neutralen Gutachters als auch in der Funktion eines Parteiengutachters tätig und werden je nach Aufgabenstellung beratend, vermittelnd oder argumentierend eingesetzt.